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   BVerwG, 31.03.2009 - 8 B 4.09   

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https://dejure.org/2009,34554
BVerwG, 31.03.2009 - 8 B 4.09 (https://dejure.org/2009,34554)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2009 - 8 B 4.09 (https://dejure.org/2009,34554)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2009 - 8 B 4.09 (https://dejure.org/2009,34554)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2009 - 8 B 4.09
    Das setzt voraus, dass eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert werden muss und außerdem angegeben werden muss, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LC 13/05

    Beitragspflichtigkeit einer vollzeitigen Angestelltentätigkeit oder

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2009 - 8 B 4.09
    Das lag umso näher, als bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, den Prozessbevollmächtigten des Klägers mit gerichtlicher Verfügung vom 20. Juni 2007 das im Musterverfahren ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 26. April 2007 (8 LC 13/05) (vgl. Bl. 10 ff. der Streitakte) übersandt worden ist, in dem die Rechtsfragen des Streitverfahrens unter Heranziehung der Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, aber auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 2006 BVerwG 6 B 73.05 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 13 und vom 26. Januar 2006 BVerwG 6 B 87.05 Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 31) umfänglich behandelt wurden.
  • BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
    Auszug aus BVerwG, 31.03.2009 - 8 B 4.09
    Die Behauptung, dass die Auslegung von Landesrecht gegen Bundesrecht verstoße, vermag die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des Bundesrechts aufzeigt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschluss vom 23. März 1992 BVerwG 5 B 174.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306).
  • BVerwG, 26.01.2006 - 6 B 87.05

    Bestimmung des für die Beitragsbemessung maßgebenden Nutzens der Kammertätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2009 - 8 B 4.09
    Das lag umso näher, als bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, den Prozessbevollmächtigten des Klägers mit gerichtlicher Verfügung vom 20. Juni 2007 das im Musterverfahren ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 26. April 2007 (8 LC 13/05) (vgl. Bl. 10 ff. der Streitakte) übersandt worden ist, in dem die Rechtsfragen des Streitverfahrens unter Heranziehung der Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, aber auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 2006 BVerwG 6 B 73.05 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 13 und vom 26. Januar 2006 BVerwG 6 B 87.05 Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 31) umfänglich behandelt wurden.
  • BVerwG, 18.01.2006 - 6 B 73.05

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2009 - 8 B 4.09
    Das lag umso näher, als bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, den Prozessbevollmächtigten des Klägers mit gerichtlicher Verfügung vom 20. Juni 2007 das im Musterverfahren ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 26. April 2007 (8 LC 13/05) (vgl. Bl. 10 ff. der Streitakte) übersandt worden ist, in dem die Rechtsfragen des Streitverfahrens unter Heranziehung der Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, aber auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 2006 BVerwG 6 B 73.05 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 13 und vom 26. Januar 2006 BVerwG 6 B 87.05 Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 31) umfänglich behandelt wurden.
  • BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09

    Beweisaufnahme; Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache

    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht erhoben, so ist näher darzulegen, inwiefern die gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführte bundesrechtliche Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (Beschlüsse vom 9. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 42.97 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 8, vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 und vom 31. März 2009 - BVerwG 8 B 4.09 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 23.12.2013 - 8 B 60.13

    Begründung einer rechtsgrundsätzlichen Frage aufgrund der unzutreffenden

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Normen ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschlüsse vom 26. Juli 2007 - BVerwG 6 B 29.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 43 und vom 31. März 2009 - BVerwG 8 B 4.09 - juris).
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